Exmatrikulation

Ihre Mitgliedschaft als Studierende*r der TU Berlin endet mit der Exmatrikulation.

Sie können sich entweder selbst exmatrikulieren („Exmatrikulation auf Antrag“) oder Sie werden unter bestimmten Voraussetzungen von der TU Berlin exmatrikuliert mit einer „Exmatrikulation von Amts wegen“.

Für den Fall, dass Sie sich selbst exmatrikulieren möchten, ist es in fast allen Fällen ratsam, sich vorher an die Allgemeine Studienberatung zu wenden, um sich über mögliche Alternativen und Zukunftsaussichten beraten zu lassen. Insbesondere, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Wiederaufnahme in den gleichen Studiengang planen. Die Berater*innen der Allgemeinen Studienberatung und der Psychologischen Beratung helfen gerne weiter.

Sie exmatrikulieren sich selbst: „Exmatrikulation auf Antrag“

Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft an der TU Berlin selbst beenden möchten, können Sie dies mit dem "Antrag auf Exmatrikulation" tun. Die Exmatrikulation kann dann zum Tag der Antragstellung, zu einem späteren Zeitpunkt oder zum Semesterende erfolgen. Das Datum ist im Antrag anzugeben. Achtung: Eine rückwirkende Exmatrikulation ist ausgeschlossen, da Sie bis zum Tag der Antragstellung immatrikuliert gewesen sind und den Studierendenstatus inne hatten.

Den Antrag stellen Sie selbstständig über Ihren TUB-Account (tuPORT) in der App "Antrag stellen". Sollte eine Begründung erforderlich sein, dann laden Sie diese als PDF hoch (max. 4 MB, Dateiname max. 40 Zeichen). Bitte beachten Sie, dass wir den Exmatrikulationsgrund "abgeschlossenes Studium" nur übernehmen können, wenn ein Nachweis über den Abschluss vorliegt. Sollte Ihr Abschluss noch nicht im System eingetragen sein, müssen Sie dem Antrag einen offiziellen Nachweis (z.B. Abschlussbescheinigung) beilegen. Ohne einen Nachweis ändern wir Ihren Exmatrikulationsgrund zu "sonstigen Gründen". Eine nachträgliche Änderung des Grundes ist nicht möglich.

Hinweis zum Ausfüllen des Online-Antrags bei Exmatrikulation zum Anfang des laufenden Semesters bei Ersteinschreibung:

Wenn Sie sich neu immatrikuliert haben und Sie diesen Studiengang doch nicht aufnehmen wollen, können Sie sich vor Semesterbeginn zum 01.04./01.10. oder nach Semesterbeginn zum Tag der Antragstellung exmatrikulieren lassen. In beiden Fällen müssen Sie jedoch die Provisionierung durchführen, um Zugang zu tuPORT zu erhalten. In tuPORT können Sie dann den Antrag auf Exmatrikulation stellen und sich die gezahlten Semesterbeträge erstatten lassen.

Hinweis zum Ausfüllen des Online-Antrags bei Exmatrikulation zum Ende des laufenden Semesters:

Wenn Sie sich zum Ende des laufenden Semesters exmatrikulieren wollen, dann wählen Sie bitte das aktuelle Semester und den letzten Tag im Semester aus: der 31.03. ist der letzte Tag in einem Wintersemester und der 30.09. ist der letzte Tag in einem Sommersemester. Dies wird der letzte Tag Ihrer Immatrikulation an der TU Berlin sein.

Hinweis zum Ausfüllen des Online-Antrags bei Exmatrikulation vor dem Ende des laufenden Semesters:

Wenn Sie sich vor dem Ende des laufenden Semesters, also mitten im Semester, exmatrikulieren wollen, dann wählen Sie bitte das aktuelle Semester und das Datum aus, welches der letzte Tag Ihrer Immatrikulation an der TU Berlin sein soll. Ab dem Folgetag sind Sie dann nicht mehr an der TU Berlin immatrikuliert.


Bitte denken Sie daran, dass Ihr Studierendenausweis das Eigentum der TU Berlin ist und zurückgegeben werden muss. Wenn Sie die Exmatrikulation zum Ende des Semesters beantragen (31.03. bzw. 30.09.), dann können Sie Ihren Studierendenausweis bis dahin behalten. Bitte schicken Sie diesen nach Ablauf des Semesters an den Servicebereich Bachelor oder Master zurück.

Nach erfolgter Exmatrikulation steht Ihnen eine Exmatrikulationsbescheinigung UND die finale Studienverlaufsbescheinigung in der App "Bescheinigungen" zur Verfügung.

Ihr TUB-Account inkl. Ihrer E-Mail-Adresse ist nur eine kurze Zeit aktiv. Ausgenommen davon ist der Zugriff auf QISPOS, der mit der Exmatrikulation endet. Bitte denken Sie daher daran, sich Ihre im Portal hinterlegten Bescheide und Bescheinigungen zu sichern.

Wenn Sie für mehrere Studiengänge gleichzeitig an der TU Berlin immatrikuliert sind und einen davon beenden lassen möchten, kann dies ebenfalls über den Antrag auf Exmatrikulation erfolgen. Dann beantragen Sie nur die Exmatrikulation aus einem Ihrer Studiengänge.

Sie werden exmatrikuliert: "Exmatrikulation von Amts wegen"

Versäumnisse von Zahlungen und Nachweisen

Eine automatische Exmatrikulation von Amts wegen, die keines Antrags bedarf, erfolgt zum Beispiel, wenn Sie sich nicht fristgerecht zurückgemeldet haben, Sie die Gebühr und Beiträge (einschließlich der Sozialbeiträge zum Studierendenwerk und des Beitrags für die Studierendenschaft) trotz schriftlicher Mahnung und Androhung der Exmatrikulation nicht gezahlt haben oder Sie die im Rahmen der Rückmeldung individuell zu erbringenden Nachweise nicht nachgewiesen haben.

    In tuPORT und in Ihrer Rückmeldeaufforderung in Ihrem tuPORT haben Sie die entsprechenden Hinweise erhalten.

    ACHTUNG: Im Wintersemester 2023/2024 gibt es für Studierende der TU Berlin kein Semesterticket.

     

    Abschluss des Studiums oder nicht erbrachte Leistungen

    Wenn Sie

    • die Abschlussprüfung bestanden haben oder
    • wenn Sie vorgeschriebene Leistungsnachweise oder eine vorgeschriebene Prüfung endgültig nicht bestanden haben

    und

    wenn nicht innerhalb von zwei Monaten die Notwendigkeit der Immatrikulation für die Erreichung eines weiteren Studienziels nachgewiesen wurde, werden Sie gem. §43 (3) AllgStuPO „von Amts wegen“ exmatrikuliert.

    Nachgewiesen ist es dann, wenn Sie in einem anderen Studiengang immatrikuliert sind.

    Sie werden frühestens zwei Monate nach Eintreten der oben genannten Gründe exmatrikuliert und immer zum Ende des Monats.

    Hinweise und rechtliche Folgen Ihrer Exmatrikulation

    Nach Wirksamwerden der Exmatrikulation ist Ihr TUB-Account (tuPORT) inkl. Ihrer E-Mail-Adresse nur eine kurze Zeit eingeschränkt nutzbar. Somit ist die Möglichkeit zum Herunterladen von Dokumenten (Studienbescheinigung, Exmatrikulationsbescheinigung, Studienverlaufsbescheinigung) auch nur eine kurze Zeit möglich. Der Zugriff auf QISPOS endet mit der Exmatrikulation. Anschließend wird Ihr Account gelöscht und Sie können auf keine Daten mehr zugreifen. Bitte denken Sie daher daran, sich die benötigten Unterlagen vorher herunterzuladen bzw. auszudrucken!

    Angemeldete Prüfungen können Sie unter Umständen auch ablegen, wenn Sie bereits exmatrikuliert sind. Ausgenommen sind Prüfungen der Prüfungsform "Prüfungsäquivalente Studienleistungen". Bitte beachten Sie dazu die individuellen Regelungen der für Ihren Studiengang geltenden aktuellen Prüfungsordnung oder erkundigen Sie sich dazu bei Ihrem zuständigen Prüfungsteam.

    Wenn Sie als studentische Hilfskraft tätig sind, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Personalteam, um eventuelle Auswirkungen auf Ihr Beschäftigungsverhältnis zu klären.

    Die unverzügliche Informationspflicht über Ihre Exmatrikulation gegenüber Behörden, Arbeitgebern bzw. Personalstellen, Krankenkassen und weiteren Institutionen liegt bei Ihnen.

    Die Exmatrikulation kann zum Anspruch auf Erstattung von Semesterbeträgen führen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

    Versicherungsschutz: Sobald Sie exmatrikuliert sind, sind Sie nicht mehr über die Unfallkasse Berlin (UKB) versichert. Hier kommt der Auffangtatbestand nach §22 der Satzung der UKB zum Tragen, nach dem Sie am Arbeitsort versichert sind, wenn Sie im Auftrag oder mit Zustimmung der TU Berlin dort arbeiten. Dies gilt, wenn Sie z.B. Ihre Bachelor- oder Masterarbeit noch an der TU Berlin schreiben, jedoch nicht mehr eingeschrieben sein möchten. Die Versicherung wird wirksam, wenn eine schriftliche Bestätigung durch die Fachgebietsleitung eingeholt wird. Mit der Bestätigung liegt die satzungsgemäße „Zustimmung des Unternehmers“ vor, da die Fachgebietsleitungen die Arbeitgeberverantwortung übertragen bekommen haben. Damit ist die Arbeit an der TU Berlin versichert, jedoch keine Wegeunfälle!

    Aus diesem Grund wird die Rückmeldung seitens der TU Berlin empfohlen, wenn lediglich die Abschlussarbeit geschrieben werden muss.

    Ersatzausstellung der Exmatrikulationsbescheinigung (inklusive Studienverlaufsbescheinigung)

    Sollten Sie noch Zugriff auf Ihren TUB-Account (tuPORT) haben, dann können Sie beide Bescheinigungen selbst über tuPORT herunterladen und ausdrucken.

    Haben Sie keinen Zugriff mehr auf tuPORT, dann können Sie beim Studierendensekretariat der TU Berlin eine kostenpflichtige Ersatzausstellung Ihrer Exmatrikulationsbescheinigung (inklusive Studienverlaufsbescheinigung) beantragen. Sie erhalten die Exmatrikulationsbescheinigung in der Regel zusammen mit der Studienverlaufsbescheinigung. In diesem Fall ist nur eine einmalige Zahlung von 6,14€ nötig.

    Sollten Sie den Nachweis für die Rentenversicherung benötigen, folgen Sie bitte diesem Link.

    Achtung: Sollte Ihre Immatrikulation so weit zurückliegen, dass Ihre Daten bereits archiviert sind, erhalten Sie lediglich eine Exmatrikulationsbescheinigung, diese enhält dann jedoch alle relevanten Daten. Auch diese Bescheinigung kostet 6,14 €.

    Antragstellung per E-Mail

    Senden Sie die E-Mail bitte an dokument(at)studsek.tu-berlin.de

    Ihre E-Mail muss mindestens folgende Angaben enthalten:

    • Name, Vorname, Geburtsdatum
    • Matrikelnummer an der TU Berlin
    • Angaben zum damaligen Studium an der TU Berlin (z.B. Abschluss, Studiengang, Studiendauer)
    • aktuelle Anschrift

    Fügen Sie Ihrer E-Mail bitte als PDF-Anhang bei:

    • Personalausweis/Pass ( Name und Datum werden benötigt, der Rest kann geschwärzt sein)
    • Zahlungsnachweis über 6,14 pro Dokument : Auftraggeber, Überweisungsdatum & Betrag müssen erkennbar sein !
      Bitte nutzen Sie als Verwendungszweck folgende Angaben: "Bescheinigung, Name, Vorname, Matrikelnummer"

    Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung einige Tage dauern kann.

    Antragstellung per Post :

    Senden Sie uns bitte ein formloses, eigenhändig von Ihnen unterschriebenes Schreiben, das mindestens folgende Angaben / Dokumente enthält:

    • Name, Vorname, Geburtsdatum
    • Matrikelnummer an der TU Berlin
    • Angaben zum damaligen Studium an der TU Berlin (z.B. Abschluss, Studiengang, Studiendauer)
    • aktuelle Anschrift
    • Zahlungsnachweis über 6,14 pro Dokument : Auftraggeber, Überweisungsdatum & Betrag müssen erkennbar sein !
      Bitte nutzen Sie als Verwendungszweck folgende Angaben: "Bescheinigung, Name, Vorname, Matrikelnummer"

    Senden Sie die Dokumente bitte an folgende Adresse:

    Technische Universität Berlin
    Studierendensekretariat
    Straße des 17. Juni 135
    10623 Berlin

    Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung einige Tage dauern kann.

    Wenn Sie andere Ersatzbescheinigungen benötigen, informieren Sie sich bitte hier.