Bescheinigung für die gesetzliche Rentenversicherung

Sollten Sie noch Zugriff auf Ihren TUB-Account (tuPORT) haben, können Sie Ihre Exmatrikulations- und Studienverlaufsbescheinigung erneut selbst über tuPORT ausdrucken. Diese Bescheinigung wird von der Rentenversicherung als Nachweis akzeptiert. tuPORT steht Ihnen bis 6 Monate nach erfolgter Exmatrikulation zur Verfügung.

Wenn Sie keinen Zugriff mehr auf tuPORT haben, erhalten Sie beim Studierendensekretariat der TU Berlin eine Bescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung über die Zeiten des Hochschulbesuchs.

Hierfür reichen Sie bitte das entsprechende Antragsformular unterschrieben beim Studierendensekretariat ein.

Bitte beachten Sie, dass es auf Grund erhöhter Anfragen aktuell zu Verzögerungen im Bearbeitungsprozess kommt. Wir bitten Sie, von weiteren Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Für die Antragstellung stehen Ihnen zwei Wege zur Verfügung:

Antragstellung per E-Mail an dokument(at)studsek.tu-berlin.de

Ihre E-Mail soll mindestens folgende Angaben und Anhänge enthalten:

  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Personalausweis/Pass (Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Personalausweis als Kopie kennzeichnen. Sie können alle Daten schwärzen, außer Ihrem vollständigen Namen und Ihrem Geburtsdatum.)

 

Antragstellung per Post an das Studierendensekretariat der TU Berlin:

Senden Sie uns bitte das entsprechende Antragsformular ausgefüllt und unterschrieben in Papierform per Post zu.

Anschrift:
Technische Universität Berlin
Studierendensekretariat
Straße des 17. Juni 135
D - 10623 Berlin

Sollten Sie den Antrag per Post gestellt haben, reichen Sie diesen bitte nicht zusätzlich per E-Mail ein.

Sie benötigen einen Nachweis für die Beantragung von Halbwaisenrente ?

 Dann informieren Sie sich bitte hier.