Beurlaubung

Sie können sich von Ihrem Studium beurlauben lassen, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen. Ihre Beurlaubung müssen Sie beantragen und dabei Ihre Gründe belegen.

Eine genehmigte Beurlaubung kann in der Regel nicht zurückgezogen werden.

ACHTUNG: Zum Sommersemester 2024 wird das Deutschlandsemesterticket eingeführt. Wir beantworten hier einige Fragen dazu.

Gründe für eine Beurlaubung

Wichtige Gründe für eine Beurlaubung können zum Beispiel ein Studienaufenthalt im Ausland, die Absolvierung eines Praktikums oder eine eigene Krankheit sein. Die Geburt eines Kindes, die Krankheit bzw. Pflege eines Kindes oder einer zu betreuenden Person oder auch die Betreuung eines Kindes innerhalb der ersten 18 Lebensjahre für maximal drei Jahre rechtfertigen ebenfalls eine Beurlaubung.

Mögliche Dauer einer Beurlaubung

Eine Beurlaubung wird in der Regel für ein Semester, maximal für vier Semester ausgesprochen. In Einzelfällen kann diese Obergrenze überschritten werden, wenn Sie einen hinreichenden Grund nachweisen. Für den Fall, dass Sie in Elternzeit gehen, können Sie sich bis zu maximal sechs Semester beurlauben lassen.

Antrag auf Beurlaubung

Antragstellung

Während einer Beurlaubung sind Sie weiterhin Mitglied der Universität. Deshalb fallen für ein Urlaubssemester Semesterbeiträge an, die in der Höhe unterschiedlich sind.

Den Antrag auf Beurlaubung können Sie ausschließlich über Ihren Account in tuPORT stellen. Bitte benennen Sie Ihre Datei so kurz wie möglich, wenn Sie diese als Anhang zum Antrag hochladen.

Eine genehmigte Beurlaubung kann in der Regel nicht zurückgezogen werden.

Hinweis: Wie stelle ich einen Antrag in tuPORT? (Video-Tutorial)

Informationen zu möglichen Nachweisen sowie zur Höhe der je nach Beurlaubungsgrund variierenden Semesterbeiträge finden Sie hier.

Beurlaubung bei Mehrfachimmatrikulation

Falls Sie neben der TU Berlin außerdem noch an einer anderen Hochschule in Berlin oder Brandenburg immatrikuliert sind und dort Ihre Semesterbeiträge bezahlen, so laden Sie mit Ihrem Antrag auf Beurlaubung eine aktuelle Studienbescheinigung Ihrer Hauptuniversität hoch. Wichtig ist, dass Sie sich bei allen Hochschulen, an denen Sie eingeschrieben sind, beurlauben lassen.

Beurlaubung vom Doppelstudium an der TU Berlin

Wenn Sie an der TU Berlin in mehreren Studiengängen eingeschrieben sind, müssen Sie nur einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Sie werden in allen Studiengängen gleichzeitig beurlaubt.

Zeitpunkt

Den Antrag auf Beurlaubung können Sie frühestens zusammen mit der Rückmeldung und bis spätestens 15.05. für das jeweilige Sommersemester und 15.11. für das jeweilige Wintersemester stellen.

Die Beurlaubung ist eine Form der Rückmeldung. Deshalb ist die Rückmeldefrist in jedem Fall zu beachten. Sie müssen also den Semesterbeitrag rechtzeitig bezahlen und auch ggf. geforderte Nachweise fristgerecht vorlegen. Wenn Sie eine Beurlaubung erst nach dem Rückmeldeschluss beantragen und sich bis dahin nicht frist- und formgerecht rückgemeldet haben, müssen Sie zusätzlich die Säumnisgebühr in Höhe von 19,94 € überweisen.

Für das erste Fachsemester kann eine Beurlaubung nur in begründeten und unabweisbaren Einzelfällen oder, insbesondere für Studierende in Masterstudiengängen, für ein Auslandsstudium ausgesprochen werden.

Hinweise und rechtliche Folgen einer Beurlaubung (Auswirkungen)

Semesterbeiträge je nach Beurlaubungsgrund

Informationen zu möglichen Nachweisen sowie zur Höhe der je nach Beurlaubungsgrund variierenden Semesterbeiträge finden Sie in dieser Tabelle.

Beurlaubte Studierende sind vom Deutschlandsemesterticket ausgeschlossen, daher wird auch kein Semesterticketbeitrag erhoben.

Teilnahme an Lehrveranstaltungen

Grundsätzlich gilt: Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester, jedoch als Hochschulsemester.

Während eines Urlaubssemesters ruht Ihr Recht auf die Teilnahme an Lehrveranstaltungen. Die anderen Rechte bestehen fort.

Ausnahmen:

  1. Wenn Sie sich für die Betreuung eines Kindes in dessen ersten 18 Lebensjahren für maximal 3 Jahre beurlauben lassen, dürfen Sie während der Beurlaubung Lehrveranstaltungen besuchen.
  2. Wenn Sie sich innerhalb der in § 3 ff. Mutterschutzgesetz geregelten Schutzfristen und Inanspruchnahme von Elternzeit nach den dafür geltenden gesetzlichen Regelungen beurlauben lassen, dürfen Sie während der Beurlaubung Lehrveranstaltungen besuchen.
  3. Bei einer stufenweisen Wiedereingliederung in das Studium nach einer Krankheit dürfen Sie Lehrveranstaltungen besuchen.

Bitte informieren Sie sich beim Referat Prüfungen zu den rechtlichen Folgen eines Urlaubssemesters bzgl. Fristen für das Ablegen von Wiederholungsprüfungen, Abgabefristen für Abschlussarbeiten etc.

Die Inanspruchnahme eines Urlaubssemesters verlängert nicht die in der Auslaufsatzung festgelegten Fristen zur letztmaligen Ablegung von Abschlussprüfungen in auslaufenden Diplom- und Magisterstudiengängen der TU Berlin.

Prüfung während einer Beurlaubung

Außerhalb von Lehrveranstaltungen durchzuführende Prüfungen dürfen Sie auch während einer Beurlaubung ablegen.


Für Abschlussarbeiten, deren Abgabezeitpunkt im Urlaubssemester liegt, müssen Sie einen Antrag auf Fristverlängerung mit der entsprechenden Begründung stellen, sofern die Abgabe nicht fristgerecht im Urlaubssemester erfolgen kann.


Sie haben sich für mündliche und schriftliche Prüfungen im Urlaubssemester angemeldet und möchten sich wieder davon abmelden? In diesem Fall gilt, dass Sie sich tatsächlich auch wieder abmelden müssen, da sonst von einem unbegründeten Nichterscheinen ausgegangen und die Prüfung mit der Note 5,0 bewertet wird.

Konsequenzen für die finanzielle Unterstützung

Während einer Beurlaubung erhalten Sie kein BAföG.

Die Auswirkungen des Urlaubssemesters auf die Zahlung von Kindergeld klären Sie bitte mit der zuständigen Familienkasse.

Wenn Sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, das Ihren Studierendenstatus zugrunde legt, sollten Sie vor Antragsstellung mit Ihrem Arbeitgeber Rücksprache halten.

Sollten Sie während der Beurlaubung vom Studierendenwerksbeitrag befreit sein, sind Sie während dieser Zeit maximal ein Semester wohnberechtigt in Wohnplätzen des Studierendenwerks.

Auswirkung auf ein Teilzeitstudium

Grundsätzlich hat ein Urlaubssemester keinerlei Auswirkungen auf ein Studium in Teilzeit. Sie können beides separat oder parallel über Ihren TUB-Account (tuPORT) in der App "Anträge stellen" beantragen.

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