I A - Studierendensekretariat

Vergabeverfahren für Studienplätze

Zulassungsfreie Masterstudiengänge

Sofern Ihre Bewerbung vollständig und fristgemäß eingegangen ist, wird Ihr erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss sowohl hinsichtlich der formalen Zugangsvoraussetzungen (durch den Studierendenservice) als auch hinsichtlich der inhaltlichen Zugangsvoraussetzungen (durch den Prüfungsausschuss der jeweiligen Fakultät) geprüft. Ein Vergabe- bzw. Auswahlverfahren findet hier nicht statt.

Das Prüfverfahren erfolgt laufend, das heißt bis zum Semesterbeginn. Wenn alle fachlich-inhaltlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie ein Studienplatzangebot und können sich immatrikulieren.

Zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge (NC)

Vergabeverfahren

Sofern die Bewerbungen vollständig und fristgemäß eingegangen sind, werden die ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlüsse sowohl hinsichtlich der formalen Zugangsvoraussetzungen durch den Studierendenservice als auch hinsichtlich der inhaltlichen Zugangsvoraussetzungen durch die Prüfungsausschüsse der jeweiligen Fakultäten geprüft. Wenn eine Bewerbung alle Zugangsvoraussetzungen erfüllt, nimmt sie am Auswahlverfahren des jeweiligen Masterstudiengangs teil.

Für zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge finden diese Prüfverfahren zwischen vier und acht Wochen nach Bewerbungsschluss statt.

Danach erfolgt die Studienplatzvergabe gemäß Berliner Hochschulzulassungsgesetz(BerlHZG) und gemäß Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung der TU Berlin(AllgStuPo).

Zunächst wird eine Rangliste durch die Ergebnisse des Auswahlverfahrens und eine weitere nach Wartezeit gebildet. Als geeignete*r Bewerber*in können Sie nur über eine Rangliste einen Studienplatz erhalten. Falls Sie also z.B. einen Studienplatz über die Wartezeit erhalten, werden Sie nicht mehr in die Rangliste mit den Ergebnissen des Auswahlverfahrens aufgenommen.

Die vorhandenen Studienplätze werden dann gemäß § 18 der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung der TU Berlin (AllgStuPo) zu 80 % nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens und zu 20 % nach Wartezeit vergeben.

Vorabquote:

5 % der vorhandenen Studienplätze sind für fachlich-inhaltlich geeignete Bewerber*innen mit einem anerkannten Härtefall-Antrag vorgesehen. Die nach Abzug dieser Vorabquote noch zur Verfügung stehenden Plätze werden nach den zuvor genannten Quoten vergeben.

Liegen in einem zulassungsbeschränkten Masterstudiengang weniger geeignete Bewerbungen als Studienplätze vor, so werden in diesem Fall alle Bewerber*innen zugelassen. Das Auswahlverfahren sowie das zuvor beschriebene Vergabeverfahren entfallen.

    Auswahlverfahren (mehr Bewerbungen als Studienplätze)

    Sollten in einem zulassungsbeschränkten Masterstudiengang mehr formal vollständige und fachlich-inhaltlich geeignete Bewerbungen vorliegen als Studienplätze zur Verfügung stehen, dann wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Die Ergebnisse dieses Verfahrens werden dann bei der Vergabe der Studienplätze berücksichtigt.

    An diesen Auswahlverfahren können lediglich die Bewerber*innen teilnehmen, welche auch die fachlich-inhaltlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Mehr Informationen zu den fachlich-inhaltlichen Zugangsvoraussetzungen erfahren Sie auf der folgenden Seite.

    Die Auswahlverfahren werden durch die zuständige Stelle der Fakultät durchgeführt.

    Ein Auswahlverfahren bedeutet, dass für die Vergabe von Studienplätzen zusätzlich zur Abschlussnote mindestens ein weiteres Kriterium zur Auswahl herangezogen wird. Gewichtet und addiert folgt aus den Kriterien eine Rangliste, welche die Grundlage für die Vergabe der Studienplätze darstellt.

    Neben der Abschlussnote kann zudem der fachliche Bezug des vorangegangenen Studiums als Kriterium hinzugezogen werden sowie auch fachlich-relevante Praktika. Die Auswahl kann also schon auf Basis von zusätzlich zu den regulären Bewerbungsunterlagen geforderten Unterlagen erfolgen, als auch durch ergänzende Auswahlgespräche oder -tests.

    Wie sich das Auswahlverfahren in Ihrem Wunschstudiengang darstellt, können Sie der entsprechenden Studien- und Prüfungsordnung bzw. Zulassungsordnung entnehmen.

    Rechtsgrundlagen:

    Nachrückverfahren (bei zunächst erfolgter Ablehnung eines Studienplatzes)

    Sie haben zunächst eine Absage für einen Studienplatz erhalten? Im Nachrückverfahren kann Ihnen die Einschreibung auch noch nachträglich ermöglicht werden: wenn im Ranking vor Ihnen zugelassene Bewerber*innen ihren Studienplatz nicht angenommen haben und Sie auf einen frei gewordenen Platz nachrücken. Haben Sie sich bereits in einen anderen Studiengang eingeschrieben, können Sie problemlos wechseln.

    Hierfür ist kein Antrag oder eine Bewerbung nötig, alle formal und inhaltlich positiv geprüften Bewerber*innen nehmen automatisch am Nachrückverfahren teil.

     

    Losverfahren (bei unbesetzten Studienplätzen)

    Bleiben an der TU Berlin nach Abschluss der Vergabeverfahren für Studienplätze (Hauptverfahren und Nachrückverfahren) noch Studienplätze unbesetzt, so werden diese verlost. Sie können nur einen Antrag auf Teilnahme am Losverfahren stellen. Wenn Ihnen ein Studienplatz zugelost wurde, werden Sie benachrichtigt.

    Bitte registrieren Sie sich dazu zunächst über unser Online-Portal und laden Sie im Anschluss den Antrag auf Teilnahme am Losverfahren mit den im Antrag genannten Unterlagen bis spätestens 01.04. bzw 01.10. des Jahres über das Upload-Formular hoch (letzt möglicher Termin). Bitte nutzen Sie nur das Upload-Formular der TU Berlin - Servicebereich Master und laden bitte nichts über uni-assist hoch. Im Online-Portal wird aktuell noch darauf hingewiesen, dass die Unterlagen per Post zu schicken sind. Diesen Hinweis können Sie ignorieren.

    Bitte laden Sie Ihre gescannten Unterlagen als eine PDF über das Upload-Formular hoch. Die Gesamtgröße der Datei darf 20 Megabyte nicht überschreiten. Achten Sie bitte auf die Lesbarkeit der Unterlagen. Andere Datei-Formate, Cloud-Links oder ähnliches werden nicht akzeptiert.

    Sie erhalten eine Bestätigungsemail, wenn Ihre Dokumente bei uns eingegangen sind.

    Sollten Sie keinen Scanner haben, dann können Sie auch alternativ eine App zum Scannen von Unterlagen auf Ihrem Smartphone nutzen.

    In der bundesweiten Studienplatzbörse können Sie sich ab Anfang September für das Wintersemester und ab Anfang März für das Sommersemester über Studiengänge informieren, in denen noch Plätze frei sind.