I A - Studierendensekretariat

Wiedereinschreibung

In den gleichen Studiengang an der TU Berlin wieder einschreiben

Wenn Sie bereits an der TU Berlin in demselben Studiengang mit derselben Studien- und Prüfungsordnung immatrikuliert waren, dann sind Sie Wiedereinschreiber*in. Als Wiedereinschreiber*in können Sie sich nur nach Abschluss des ersten berufsqualifizierenden Studiums (meistens Bachelor) und mit der entsprechenden aktuellen Fachsemestereinstufung des Prüfungsausschusses der TU Berlin bewerben. Hinweis: Das höhere Fachsemester muss innerhalb der für den jeweiligen Studiengang der TU Berlin gültigen Regelstudienzeit liegen und in dem Semester, für das Sie sich bewerben möchten, auch angeboten werden.

Welche Bewerbungsunterlagen muss ich bis wann einreichen?

Welche Bewerbungsunterlagen Sie einreichen müssen, können Sie der Checkliste für eine Bewerbung zum Masterstudium entnehmen. Sollten Sie sich für ein höheres Semester bewerben, müssen Sie die Leistungen der Vorsemester erbracht haben und Sie benötigen eine entsprechende aktuelle Fachsemestereinstufung durch den zuständigen Prüfungsausschuss.

Als Wiedereinschreiber*in benötigen Sie auch für eine Bewerbung ins 1. Fachsemester eine aktuelle Fachsemestereinstufung zum 1. Fachsemester durch den zuständigen Prüfungsausschuss.

Reichen Sie die Anträge auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A und Teil B) zusammen mit einem Nachweis über alle bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen beim zuständigen Prüfungsausschuss der TU Berlin ein und beantragen Sie die aktuelle Fachsemestereinstufung. Die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wenden Sie sich daher bitte frühzeitig an den Prüfungsausschuss, damit Sie die Fachsemestereinstufung rechtzeitig vor Ende der Bewerbungsfrist mit Ihren Bewerbungsunterlagen einreichen können. Einstufungen aus einem früheren Bewerbungsverfahren werden nicht akzeptiert.

Den durch den Prüfungsausschuss entschiedenen Antrag auf Überprüfung bisher erbachter Leistungen - Teil A für das aktuelle Bewerbungssemester laden Sie bitte mit Ihren restlichen Bewerbungsunterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist über das Upload-Formular (Direktbewerbung) oder bei uni-assist (Bewerbung mit ausländischem Abschluss) hoch.

Ohne die Fachsemestereinstufung für das aktuelle Bewerbungssemester durch den Prüfungsausschuss inkl. der Unterschrift wird Ihre Bewerbung für ein höheres Fachsemester aus formalen Gründen abgelehnt. Der Servicebereich Master leitet keine Anträge ohne Einstufung und Unterschrift an die Prüfungsausschüsse weiter.

Der Antrag auf Überprüfung bisher erbachter Leistungen - Teil B verbleibt zusammen mit dem Nachweis über alle Ihre bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen beim zuständigen Prüfungsausschuss der TU Berlin bzw. muss nach erfolgreicher Immatrikulation im Prüfungsamt eingereicht werden. Bitte reichen Sie den Antrag nicht im Servicebereich Master ein.

 NC-StudiengängeNC-freie Studiengänge
Einreichung der Bewerbungsunterlagen bissiehe Bewerbungsfristensiehe Bewerbungsfristen
Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen - Teil A mit Einstufung spätestenssiehe Bewerbungsfristensiehe Bewerbungsfristen

Die aktuellen Bewerbungsfristen finden Sie hier.

Wo muss ich mich bewerben?

Wenn Sie Ihren 1. berufsqualifizierenden Hochschulabschluss an der TU Berlin oder eine anderen Hochschule in Deutschland erworben haben, bewerben Sie sich direkt an der TU Berlin beim Servicebereich Master. Haben Sie Ihren 1. berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Ausland erworben, dann bewerben Sie sich über uni-assist.

Wann kann ich mit einem Ergebnis rechnen?

Über eine Bewerbung zum höheren Fachsemester in zulassungsbeschränkten Studiengängen kann in der Regel frühestens zu Semesterbeginn (Mitte Oktober bzw. Mitte April) entschieden werden, da i.d.R. erst zu diesem Zeitpunkt bekannt ist, ob freie Studienplätze in dem entsprechenden Semester vorhanden sind.

So erreichen Sie uns:

Servicebereich Master

Einrichtung Studierendensekretariat IA
Sekretariat IA1
Gebäude Hauptgebäude (H)
Raum 0048a-0050
Adresse Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
Virtuelle SprechstundeMo, Di und Do, jeweils 9-11 Uhr