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Mehrfachimmatrikulation in verschiedenen Studiengängen
Studentinnen und Studenten können an mehreren Hochschulen in unterschiedlichen Studiengängen eingeschrieben sein, für einen zweiten zulassungsbeschränkten Studiengang jedoch nur, wenn dadurch andere Bewerberinnen und Bewerber nicht vom Erststudium in einem NC-Studiengang ausgeschlossen werden.
Wenn Sie an mehreren Berliner Hochschulen oder an Berliner und Brandenburger Hochschulen immatrikuliert sind, dann müssen Sie bei der Immatrikulation erklären, an welcher Hochschule Sie Ihre Mitgliedschaftsrechte ausüben wollen. Gebühren und Beiträge, einschließlich der Sozialbeiträge zum Studentenwerk, sind dann nur an dieser Hochschule zu entrichten.
Kooperationsmasterstudiengänge & lehramtsbezogene Masterstudiengänge
Wenn Sie an einer anderen Berliner/Brandenburger Hochschule für einen
- Kooperations-Masterstudiengang mit der TU Berlin als Haupthörer immatrikuliert sind,
oder
- für einen lehramtsbezogenen Masterstudiengang als Haupthörer immatrikuliert sind und Ihr Zweitfach an der TU Berlin belegen möchten,
dann können Sie sich an der TU Berlin als Mehrfachstudierende/r immatrikulieren und müssen sich über das folgende Online-Portal registrieren. Dazu müssen Sie beim Servicebereich Master (Anschrift rechts) folgende Unterlagen einreichen:
- Anmeldebogen
- Immatrikulationsbescheinigung der anderen Hochschule (einfache Kopie)
- 1. berufsqualifizierender Hochschulabschluss (einfache Kopie) oder ersatzweise eine ECTS-Bescheinigung (mehr dazu)
- einfache Ausweis- oder Passkopie
Dies gilt jedoch nur für folgende Masterstudiengänge:
- alle lehramtsbezogenen Masterstudiengänge
- Medieninformatik
- Polymer Science
- Statistik