I A - Studierendensekretariat

Bewerbung für ein Zweitstudium

Sie bewerben sich für ein Zweitstudium, wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben, dies mit Zeugnissen nachweisen können und sich für das 1. Fachsemester in einem zulassungbeschränkten Studiengang interessieren.

Wenn die Beurteilung der letzten Leistung zum Bewerbungsschluss (Zeugnisdatum) noch aussteht, dann bewerben Sie sich für ein Erststudium, denn Sie haben formal gesehen das Studium noch nicht abgeschlossen.

Wenn Sie bereits ein Studium an einer Hochschule in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (ohne Deutschland), Island, Liechtenstein oder Norwegen erfolgreich abgeschlossen haben, informieren Sie sich für die Bewerbung zum Zweitstudium bitte auf der folgenden Webseite.

    Auswahlkriterien bei zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit NC)

    In zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es für Zweitstudienbewerberinnen und Zweitstudienbewerber eine begrenzte Anzahl an Plätzen, daher muss in der Regel eine Auswahl getroffen werden.

    Die Studienplätze werden gemäß § 11 der Berliner Hochschulzulassungsverordnung nach bestimmten Auswahlkriterien vergeben.

    Die Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber wird durch eine Messzahl bestimmt, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für ein Zweitstudium ermittelt wird.

    Für Betreuungs- oder Pflegetätigkeit kann ein Zuschlag zur Messzahl ermittelt werden.

    Bewerbungsverfahren und einzureichende Unterlagen

    Die Bewerbungsschritte für ein Zweitstudium sind die gleichen, wie die für das erste Fachsemester in einem zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC) (mehr).

    Gemäß § 11 (1) der Berliner Hochschulzulassungsverorodnung ist nur ein Antrag auf Zulassung für ein Zweitstudium möglich.

    Zusätzlich zu den geforderten Bewerbungsunterlagen müssen Sie bis zum Bewerbungsschluss noch folgende Unterlagen direkt an der TU Berlin einreichen. Die Einreichung ist ausschließlich über die im Antrag genannte Email-Adresse möglich.

    • Zeugnis (mit Gesamtnote) und Urkunde über das bereits erfolgreich abgeschlossene Hochschulstudium oder Abschlussbescheinigung (mit Gesamtnote).
      Einige Hochschulen in Deutschland stellen Bescheinigungen über den Studienabschluss mit Angaben über den Studiengang, dem erreichten Abschlussziel (zum Beispiel Bachelor of Science), der erreichten Abschlussnote und dem Abschlussdatum aus, mit dem Hinweis, dass das Studium erfolgreich abschlossen wurde und nur die Zeugnisausstellung bzw. Zeugnisübergabe noch fehlt. Sofern Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist eine solche Bescheinigung erhalten können, muss die Bewerbung für die Vorabquote Zweitstudium erfolgen.
      Sind Zeugnis und Urkunde nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt, muss zusätzlich eine amtliche deutsche Übersetzung des Originals beigefügt werden.
       
    • Haben Sie einen englischsprachigen Studiengang/mit der Lehrsprache Englisch an einer deutschen Hochschule studiert und keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung und keine deutsche Staatsbürgerschaft? In diesem Fall sind zusätzlich entsprechende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.
    • ggf. Nachweis über die Betreuungs- bzw. Pflegetätigkeit oder Dienst.

    Beachten Sie bitte, dass die Bewerbungswege mit einem deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss unterschiedlich sind.

    Servicebereich Bachelor National

    Einrichtung Studierendensekretariat - IA
    Sekretariat IA 2