Nachweis DEUTSCHER Sprachkenntnisse:
ACHTUNG: Auch Staatsangehörige Deutschlands, Österreichs und der deutschsprachigen Schweiz benötigen einen Sprachnachweis auf dem geforderten Niveau. Der Personalausweis bzw. Pass reichen als Sprachnachweis NICHT aus!
Zusätzlich benötigen Sie ab dem Wintersemester 2023/24 einen Nachweis ENGLISCHER Sprachkenntnisse, WENN Sie sich für einen Studiengang bewerben, der dem W-Kurs zugeordnet ist:
Nachweis DEUTSCHER Sprachkenntnisse:
ACHTUNG: Auch Staatsangehörige Deutschlands, Österreichs und der deutschsprachigen Schweiz benötigen einen Sprachnachweis auf dem geforderten Niveau. Der Personalausweis bzw. Pass reichen als Sprachnachweis NICHT aus!
Einen Nachweis über englische Sprachkenntnisse benötigen Sie NICHT.
Nachweis DEUTSCHER Sprachkenntnisse:
ACHTUNG: Auch Staatsangehörige Deutschlands, Österreichs und der deutschsprachigen Schweiz benötigen einen Sprachnachweis auf dem geforderten Niveau. Der Personalausweis bzw. Pass reichen als Sprachnachweis NICHT aus!
Zusätzlich benötigen Sie ab dem Wintersemester 2023/24 einen Nachweis ENGLISCHER Sprachkenntnisse, WENN Sie sich für einen Studiengang bewerben, der dem W-Kurs zugeordnet ist:
Nachweis DEUTSCHER Sprachkenntnisse:
Als Nachweis deutscher Sprachkenntnisse gilt die im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland bereits erfolgreich abgelegte Einzelfachprüfung Deutsch (mit mindestens der Note 4).
Wenn Sie im Rahmen der Feststellungsprüfung von der Einzelfachprüfung Deutsch befreit wurden, weil Sie einen anderen Nachweis über Ihre deutschen Sprachkenntnisse erworben haben (zum Beispiel DSH-2 oder TestDaF 4-4-4-4), ist dieser Nachweis ebenfalls zur Bewerbung einzureichen.
Zusätzlich benötigen Sie ab dem Wintersemester 2023/24 einen Nachweis ENGLISCHER Sprachkenntnisse, WENN Sie sich für einen Studiengang bewerben, der dem W-Kurs zugeordnet ist:
Als Nachweis englischer Sprachkenntnisse gilt die im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland bereits erfolgreich abgelegte Einzelfachprüfung Englisch (mit mindestens der Note 4) oder ein Sprachzeugnis mindestens auf dem Niveau B1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER):
ACHTUNG: Auch Staatsangehörige Deutschlands, Österreichs und der deutschsprachigen Schweiz benötigen ab einer Bewerbung zum Sommersemester 2022 einen Sprachnachweis auf dem geforderten Niveau. Der Personalausweis bzw. Pass reicht als Sprachnachweis NICHT aus!
NUR die folgenden Nachweise deutscher Sprachkenntnisse werden von der TU Berlin anerkannt:
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Bei Nachweis eines der im aktuellen Beschluss der Kultusministerkonferenz "Zugang von ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis von Sprachkenntnissen" genannten Schulabschlusszeugnisse ist KEIN weiterer Nachweis deutscher Sprachkenntnisse erforderlich:
Folgende Nachweise werden von der TU Berlin NICHT anerkannt:
Servicebereich Bachelor International
Einrichtung | Studierendensekretariat - IA |
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Sekretariat | IA 2 |