Teilzeitstudium

Das Studium an der TU Berlin ist in der Regel ein Vollzeitstudium. Es ist jedoch möglich, auch in Form eines Teilzeitstudiums zu studieren.

Was bedeutet "Teilzeitstudium" genau?

Wenn Sie Ihr Studium in Teilzeit studieren, wird jedes Hochschulsemester nur als halbes Fachsemester gezählt, so entsprechen 2 Semester im Teilzeitstudium einem Fachsemester. Das bedeutet aber auch, dass Sie in jedem Semester nur die Hälfte der regulär vorgesehenen Leistungspunkte erwerben dürfen.

Ein Teilzeitstudium sollte immer nur für eine gerade Anzahl an Semestern erfolgen.

Was unterscheidet ein Teilzeitstudium von einem berufsbegleitenden Studium?

Im Teilzeitstudium reduziert sich für Sie die Anzahl der Lehrveranstaltungen, die zeitlichen Termine bleiben davon unberührt. Dagegen sind im berufsbegleitenden Studium die Vorlesungszeiten an die Berufstätigkeit der Studierenden angepasst und finden eher am Abend oder am Wochenende statt. Ein Zusammenhang von Beruf und Studium ist aber nicht zwingend. In der Regel sind berufsbegleitende Studienangebote gesonderte Angebote, z.B. weiterbildende Masterstudiengänge.

Ist ein Teilzeitstudium in jedem Studiengang möglich?

Grundsätzlich kann jeder Studiengang als Teilzeitstudium absolviert werden.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen:

  • Ein Teilzeitstudium während des "Orientierungsstudiums Physik/MINTgrün" ist grundsätzlich möglich, aber die Dauer ist auf 2 Semester begrenzt und verlängert sich durch ein Teilzeitstudium nicht.
  • Sind Sie in zwei Studiengängen gleichzeitig an der TU Berlin immatrikuliert (Doppelstudium), ist ein Teilzeitstudium nicht möglich.
  • Ein Teilzeitstudium während des Masterstudiums unter Widerrufsvorbehalt, also der gleichzeitigen Einschreibung ohne abgeschlossenes Bachelorstudium, ist ausnahmsweise möglich. Ein Teilzeitstudium hat keine Auswirkungen auf die Dauer der Mastereinschreibung unter Widerrufsvorbehalt. Der erfolgreiche Abschluss des vorangegangenen Studiums ist innerhalb der Rückmeldefrist zum zweiten Semester nachzuweisen. Die Frist kann einmalig um ein Semester verlängert werden.
  • Sofern Sie lehramtsbezogene Kombinationsfächer an anderen Universitäten belegt haben, fragen Sie bitte dort nach, ob auch dort ein Teilzeitstudium möglich ist. 
  • Wenn der belegte Studiengang nur noch befristet angeboten wird, es sich also z.B. um einen Diplom- oder Magisterstudiengang handelt, besteht ein Prüfungsanspruch nur maximal bis zu dem in der “Satzung zur letztmaligen Ablegung von Abschlussprüfungen in auslaufenden Diplom- und Magisterstudiengängen an der Technischen Universität Berlin” (AuslaufSa) aufgeführten Zeitpunkt. Sollte mit der vorgegebenen Studiendauer der Studienabschluss gefährdet erscheinen, ist eine rechtzeitige Studienfachberatung zu empfehlen.

Wie können Sie ein Teilzeitstudium beantragen?

Zunächst sollten Sie sich in der Allgemeinen Studienberatung über das Teilzeitstudium und die sich daraus ergebenden Konsequenzen informieren. Sie erhalten dort auch Unterstützung bei der Frage, ob diese Entscheidung in Ihrer persönlichen Situation die richtige ist. Für Fragen zum Stundenplan und der praktischen Umsetzung eines Teilzeitstudiums in Ihrem Studiengang berät Sie die zuständige Studienfachberatung.

Anschließend stellen Sie bitte über tuPORT den Antrag auf Teilzeitstudium.

Der Antrag kann ab Start der Rückmeldungen gestellt werden. Die Antragsfristen für ein Teilzeitstudium sind jeweils bis zum 15. Mai eines Jahres für das Sommersemester und bis zum 15. November eines Jahres für das Wintersemester.

Die Rückmeldepflicht gilt bei einem Teilzeitstudium genauso, die Semesterbeiträge fallen in voller Höhe an.

Wie lange können Sie in Teilzeit studieren?

Sie werden so lange als Teilzeitstudent*in geführt, bis Sie über tuPORT beantragen, wieder in Vollzeit zu studieren. Auch dieser Antrag kann erst ab Start der Rückmeldungen gestellt werden. Die Antragsfristen für eine Rückkehr zum Vollzeitstudium sind jeweils bis zum 15. Mai eines Jahres für das Sommersemester und bis zum 15. November eines Jahres für das Wintersemester.

Welche Auswirkungen hat die Umstellung auf ein Teilzeitstudium?

Die Umstellung auf ein Teilzeitstudium hat zahlreiche Auswirkungen, so dürfen Sie als Teilzeitstudent*in nicht mehr als die Hälfte der jeweils vorgesehenen Leistungspunkte pro Semester erwerben. Weitere prüfungsrechtliche Fragen klären Sie bitte mit dem Referat für Prüfungen.

Sie müssen die Semesterbeiträge in voller Höhe zahlen.

Ihr Teilzeitstudium wird auf Ihren Studienbescheinigungen vermerkt.

Die Umstellung auf ein Teilzeitstudium kann unter Umständen erhebliche Auswirkungen auf Leistungen außeruniversitärer Stellen haben, die Sie in Anspruch nehmen, unter anderem BAföG, Kindergeld, Wohnberechtigungen. Es ergeben sich möglicherweise auch Konsequenzen in Hinblick auf Steuern, Krankenversicherung und anderes. Bitte klären Sie die Auswirkungen eines Teilzeitstudiums auf die angegebenen Leistungen mit der jeweils zuständigen Stelle ab.

Rechtsgrundlagen

Grundlegend für das Teilzeitstudium sind § 22 Abs. 3 und 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (BerlHG) und § 34 der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO).

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