Härtefall-Antrag

Im Bewerbungsverfahren um einen Studienplatz können Sie einen sogenannten Härtefall-Antrag (Härtefall-Antrag für Bachelor-Studiengänge, Härtefall-Antrag für Master-Studiengänge) stellen. Dieser Sonderantrag ist insbesondere für diejenigen Studienbewerber*innen vorgesehen, für die eine Ablehnung der Zulassung eine außergewöhnliche Härte darstellen würde.

Bei einer Bewerbung über Hochschulstart.de für einen Bachelor Studienplatz, muss der Härtefallantrag dort bei der Bewerbung gestellt werden und parallel in Papierform eingereicht werden. Weitere Hinweise finden Sie auf dem Antragsformular und bei Hochschulstart.de

Bei einer Bewerbung zum Masterstudium, muss der Härtefallantrag inkl. der erforderlichen Nachweise bis zum Bewerbungsschluss zusammen mit der Bewerbung beim Servicebereich Master bzw. bei uni-assist eingereicht werden. Informationen zur Masterbewerbung finden Sie hier.

Die Genehmigung eines Härtefall-Antrages bedeutet die Möglichkeit einer Zulassung innerhalb einer Vorabquote. Die Zulassung kann nicht garantiert werden. An die Bewertung werden sehr strenge Maßstäbe gelegt. Es muss also eine besondere Ausnahmesituation vorliegen, die den Härtefall rechtfertigt.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Bachelorstudium

Zunächst müssen Sie die allgemeinen und besonderen Zugangsvoraussetzungen für Ihren gewählten Studiengang erfüllen. Ohne dies ist ein Härtefall-Antrag grundsätzlich nicht möglich.

Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn besondere, vor allen Dingen aber gesundheitliche, soziale, behinderungsbedingte oder familiäre Gründe bei Ihnen vorliegen, die eine sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.

Sie liegt auch vor, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Einzugsgebiet der Hochschule haben, Ihnen aber aus gesundheitlichen, familiären, behinderungsbedingten oder sozialen Gründen ein Umzug an einen anderen Studienort nicht zugemutet werden kann und Ihre Wartezeit zum gewünschten Studiengang voraussichtlich länger als vier Semester umfassen würde.

Weitere Informationen zum Härtefall-Antrag finden Sie auch im Bewerberportal hochschulstart.

Masterstudium

Auch hier müssen bei einem genehmigten Härtefall-Antrag die formalen sowie die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen für Ihren gewählten Masterstudiengang erfüllt werden. Ohne diese ist ein Härtefall-Antrag grundsätzlich nicht möglich.

Eine außergewöhnliche Härte liegt insbesondere dann vor, wenn gesundheitliche, soziale, behinderungsbedingte oder familiäre Gründe in der Person der Bewerberin oder des Bewerbers die sofortige Aufnahme des Masterstudiums zwingend erfordern.

Die Prüfung eines Härtefall-Antrags erfolgt analog zu den Vorgaben für die Bachelorstudiengänge. Weitere Information zum Härtefall-Antrag finden Sie daher ebenfalls auf hochschulstart.de

Wie können Sie einen Härtefall nachweisen?

Bei der Beantragung eines Härtefalls müssen Sie entsprechende Nachweise beifügen, die Ihren Fall und Ihre Gründe umfassend darlegen. Dies sind z.B. fachärztliche Gutachten, die zu den einzelnen Kriterien und Gründen Stellung nehmen. Wichtig ist, dass für den Laien verständliche Aussagen über die Entstehung und Schwere, den Verlauf und die Behandlungsmöglichkeiten der Erkrankung oder Beeinträchtigung sowie Prognosen über den weiteren Verlauf dargelegt werden.

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