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Weiterbildende Masterstudiengänge setzen einen ersten berufs-qualifizierenden Hochschulabschluss voraus sowie eine einschlägige berufspraktische Tätigkeit. Sie richten sich also in erster Linie an Berufstätige, die ein Studium absolviert haben und bereits Berufserfahrungen vorweisen können. Der Master dient der weiteren Qualifikation.
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