I A - Studierendensekretariat

Checklisten für die Bewerbung zum Masterstudium

Nachfolgend finden Sie unsere Checklisten für eine Bewerbung zum Masterstudium an der TU Berlin, welche nach Bewerber*innengruppen aufgeteilt sind. 

Wenn Sie Ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (z.B. Bachelor) an unserer oder einer Hochschule deutschlandweit erworben haben oder in Kürze erwerben werden, dann bewerben Sie sich direkt an der TU Berlin.

Sollte dies nicht auf Sie zutreffen, dann bewerben Sie sich bitte über uni-assist.

 

 

Checkliste zur Bewerbung für einen Masterstudiengang: Absolvent*innen und Studierende der TU Berlin und Hochschulen in Deutschland

1. Antrag auf Zulassung zum Masterstudium an der TU Berlin für TU-Direktbewerber*innen

Bitte laden Sie den Antrag auf Zulassung zum Masterstudium an der TU Berlin herunter und füllen Sie ihn aus.

Fehlerhafte oder fehlende Angaben können zu einer Ablehnung führen.

2. Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusszeugnisses

vollständiger Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusszeugnisses, bestehend aus

  • dem vollständigen offiziellen Zeugnis sowie einer vollständigen offiziellen Fächer-/ Notenübersicht mit Angabe der Leistungspunkte (Transkript) - inkl. Übersetzung (falls nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt)
    Details siehe https://www.tu.berlin/go2954/

       oder bei noch nicht abgeschlossenem Bachelorstudium

  • einer vollständigen offiziellen ECTS-Bescheinigung mit aktueller ECTS-Gesamtsumme inkl. aktueller Durchschnittsnote - inkl. Übersetzung (falls nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt)
    • für TU Berlin-Studierende: vollständiger QISPOS-Ausdruck mit Masterqualifikation bzw. Leistungsübersicht aus tuPORT inkl. aktueller Durchschnittsnote oder eine vom Prüfungsteam 1 ausgestellte vollständige Leistungsübersicht bei einer Bewerbung zum lehramtsbezogenen Masterstudium
    • für lehramtsbezogene Bachelorstudierende: Besonderheiten finden Sie hier
    • für externe Studierende: vollständige offizielle Leistungsübersicht mit aktueller ECTS-Gesamtsumme inkl. aktueller Durchschnittsnote, ausgestellt von der jeweils zuständigen Stelle der Hochschule (z.B. Prüfungsamt) bzw. Download aus einem hochschuleigenen Online-Portal. Diese müssen entweder
      • von der offiziellen Stelle gestempelt und unterschrieben sein oder
      • einen Hinweis auf maschinelle Erstellung oder
      • einen Verifizierungscode enthalten.
    • Details siehe https://www.tu.berlin/go2966/

3. Studien- und Prüfungsordnung sowie die Modulbeschreibungen

Bitte laden Sie, falls vorhanden, die Studien- und Prüfungsordnung sowie die Modulbeschreibungen Ihres 1. berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (Deutsch oder Englisch) hoch, wenn Sie Ihren 1. berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nicht an der TU Berlin erwerben oder erworben haben. Dies ermöglicht eine korrekte Prüfung der inhaltlichen Zugangsvoraussetzungen. Markieren Sie hier bitte die Bereiche, die für die Erfüllung der inhaltlichen Zugangsvoraussetzung relevant sind. Damit unterstützen Sie den Prüfungsausschuss in seiner Arbeit und helfen dabei, dass dieser zu einem schnelleren und eindeutigeren Ergebnis bezüglich Ihrer inhaltlichen Eignung kommt.

Weiterhin bitten wir Sie, diese Unterlagen wegen der besseren Lesbarkeit am Ende der Bewerbungsdatei einzuordnen.

4. Studiengangspezifische Nachweise

Für einige Masterstudiengänge sind ggf. weitere studiengangspezifische Nachweise, z.B. ein Nachweis englischer Sprachkenntnisse, erforderlich. Ob dies auch Ihren Wunschstudiengang betrifft, können Sie auf unserer Webseite und in den jeweiligen Zugangsvoraussetzungen Ihres Wunschstudiengangs nachlesen. Sollten Sie formale oder inhaltliche Fragen zu diesen Nachweisen haben, dann wenden Sie sich bitte an die zuständige Studienfachberatung des Studiengangs.

Werden Arbeitsproben von Ihnen gefordert, wie z.B. im Master Architektur, dann schicken Sie uns diese bitte ebenfalls digital mit Ihren anderen Bewerbungsunterlagen zu.

Ggf. werden diese Nachweise gemäß der ZZO als Originale oder einfache Kopien angefordert. Auch diese Nachweise sind nur als PDF einzureichen.

5. Nachweis deutscher Sprachkenntnisse

Der Nachweis ist für für alle deutschsprachigen Studiengänge erforderlich.

ACHTUNG: Ab einer Bewerbung zum Sommersemester 2022 benötigen auch Staatsangehörige Deutschlands, Österreichs und der deutschsprachigen Schweiz mit einer ausländischen Masterzugangsberechtigung einen Sprachnachweis auf dem geforderten Niveau. Der Personalausweis bzw. Pass reicht als Sprachnachweis NICHT aus!

Details siehe https://www.tu.berlin/go2960/

6. Aktuelle Immatrikulations- bzw. Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten deutschen Hochschule

Bitte reichen Sie eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung ein, wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind, oder die aktuellste Exmatrikulationsbescheinigung, wenn Sie zurzeit nicht eingeschrieben sind. Diese muss alle Hochschulsemester beinhalten, die Sie in Deutschland eingeschrieben waren.

Bitte beachten Sie: Der fehlende Nachweis über Ihre Hochschulsemester führt nicht zu einer Ablehnung der Bewerbung, jedoch können ohne Nachweise keine Wartesemester angerechnet werden. Dies bedeutet, Sie werden im Ranking mit 0 Wartesemestern berücksichtigt.

7. Nachweise über etwaige Dienstzeiten

Nachweise über etwaige Dienstzeiten gemäß § 7 Abs.1 Berliner Hochschulzulassungsgesetz (BerlHZG), nur falls vorhanden.

Bei gleichem Rang im Auswahlverfahren innerhalb der Wartezeitquote haben Bewerberinnen und Bewerber Vorrang, die die in § 7 genannten Voraussetzungen erfüllen. Besteht danach noch Ranggleichheit, entscheidet das Los.

8. Gültiges Personaldokument

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Personaldokument als Kopie kennzeichnen. Nicht benötigte Daten können Sie schwärzen. Relevant sind mindestens Ihr vollständiger Name, Ihr Geburtsdatum und Ihr Geburtsort.

  • Personalausweis (Vor- und Rückseite) oder
  • Pass (Seite mit den persönlichen Daten)

9. Wiedereinschreibung

Wenn Sie bereits an der TU Berlin im gleichen Studiengang mit gleicher Studien- und Prüfungsordnung immatrikuliert waren, dann sind Sie Wiedereinschreiber*in. Als Wiedereinschreiber*in benötigen Sie auch für eine Bewerbung ins 1. Fachsemester eine entschiedene Fachsemestereinstufung zum 1. Fachsemester durch den zuständigen Prüfungsausschuss auf dem Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen - Teil A.

Weitere Informationen finden Sie hier.

10. Bewerbung zum höheren Fachsemester

Bei einer Bewerbung zum höheren Fachsemester sind zusätzlich folgende Unterlagen in der geforderten Form und Frist mit genehmigter Fachsemestereinstufung durch den Prüfungsausschuss einzureichen.

oder

Checkliste zur Bewerbung für einen Masterstudiengang: für Absolvent*innen von ausländischen Hochschulen

1. Bewerbungsantrag

Der Bewerbungsantrag wird im uni-assist-Portal während der Online-Bewerbung erstellt.

2. Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusszeugnisses

Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusszeugnisses - inkl. Übersetzung (falls nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt)

  • bestehend aus dem offiziellen Zeugnis sowie einer offiziellen Fächer-/ Notenübersicht mit Angabe der Leistungspunkte (Transkript)

oder bei noch nicht abgeschlossenem Bachelorstudium an einer Hochschule, die aktives Mitglied im europäischen Hochschulraum ist

  • eine offizielle ECTS-Bescheinigung mit aktueller ECTS-Gesamtsumme inkl. aktueller Durchschnittsnote
    • offizielle Leistungsübersicht mit aktueller ECTS-Gesamtsumme inkl. aktueller Durchschnittsnote, ausgestellt von der jeweils zuständigen Stelle der Hochschule (z.B. Prüfungsamt, mit Unterschrift und Stempel) bzw. Download aus einem hochschuleigenen Online-Portal (mit Verifizierungscode oder Hinweis auf maschinelle Erstellung)
    • Details siehe https://www.tu.berlin/go2966/

3. Studien- und Prüfungsordnung sowie die Modulbeschreibungen

Bitte laden Sie, falls vorhanden, die Studien- und Prüfungsordnung sowie die Modulbeschreibungen Ihres 1. berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (Deutsch oder Englisch) hoch, wenn Sie Ihren 1. berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nicht an der TU Berlin erwerben oder erworben haben. Dies ermöglicht eine korrekte Prüfung der inhaltlichen Zugangsvoraussetzungen. Markieren Sie hier bitte die Bereiche, die für die Erfüllung der inhaltlichen Zugangsvoraussetzung relevant sind. Damit unterstützen Sie den Prüfungsausschuss in seiner Arbeit und helfen dabei, dass dieser zu einem schnelleren und eindeutigeren Ergebnis bezüglich Ihrer inhaltlichen Eignung kommt.

4. Länderspezifische Anforderungen

Für Absolventinnen und Absolventen aus Indien, VR China, Vietnam und dem Iran gibt es weitere länderspezifische Anforderungen, die bei einer Bewerbung erfüllt werden müssen. Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Seite.

Bitte informieren Sie sich auf der Webseite von uni-assist, ob Sie zusätzliche Dokumente zur Bewerbung, abhängig vom Land, in dem Sie Ihren Abschluss absolviert haben, einreichen müssen.

    5. Studiengangspezifische Nachweise

    Weitere studiengangspezifische Nachweise inkl. Übersetzung (falls nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt)

    • Für einige Masterstudiengänge sind ggf. weitere studiengangspezifische Nachweise, z.B. ein Nachweis englischer Sprachkenntnisse, erforderlich. Ob dies auch Ihren Wunschstudiengang betrifft, können Sie auf unserer Webseite und in den jeweiligen Zugangsvoraussetzungen Ihres Wunschstudiengangs nachlesen. Sollten Sie formale oder inhaltliche Fragen zu diesen Nachweisen haben, dann wenden Sie sich bitte an die zuständige Studienfachberatung des angestrebten Masterstudiengangs.
    • Werden Arbeitsproben von Ihnen gefordert, wie z.B. im Master Architektur, dann schicken Sie uns diese bitte ebenfalls digital mit Ihren anderen Bewerbungsunterlagen zu.
    • Ggf. werden diese Nachweise gemäß der ZZO als Originale oder einfache Kopien angefordert. Auch diese Nachweise sind nur als PDF einzureichen.

    6. Nachweis deutscher Sprachkenntnisse

    Nachweis deutscher Sprachkenntnisse inkl. Übersetzung (falls nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt)

    • für alle deutschsprachigen Studiengänge
    • ACHTUNG: Ab einer Bewerbung zum Sommersemester 2022 benötigen auch Staatsangehörige Deutschlands, Österreichs und der deutschsprachigen Schweiz mit einer ausländischen Masterzugangsberechtigung einen Sprachnachweis auf dem geforderten Niveau. Der Personalausweis bzw. Pass reicht als Sprachnachweis NICHT aus!
    • Details siehe https://www.tu.berlin/go2960/

    7. Aktuelle Immatrikulations- bzw. Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten deutschen Hochschule

    Bitte reichen Sie eine aktuelle Immatrikulations- bzw.  Exmatrikulationsbescheinigung ein, falls Sie nach Abschluss Ihres 1. berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses im Ausland an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind oder waren. Diese muss alle Hochschulsemester beinhalten, die Sie in Deutschland eingeschrieben waren.

    Bitte beachten Sie: Der fehlende Nachweis führt nicht zu einer Ablehnung der Bewerbung, jedoch können ohne Nachweise keine Wartesemester angerechnet werden. Dies bedeutet, Sie werden im Ranking mit 0 Wartesemestern berücksichtigt.

    8. Nachweise über etwaige Dienstzeiten

    Nachweise über etwaige Dienstzeiten gemäß § 7 Abs.1 Berliner Hochschulzulassungsgesetz (BerlHZG), nur falls vorhanden, inkl. Übersetzung (falls nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt).

    Bei gleichem Rang im Auswahlverfahren innerhalb der Wartezeitquote haben Bewerberinnen und Bewerber Vorrang, die die in § 7 genannten Voraussetzungen erfüllen. Besteht danach noch Ranggleichheit, entscheidet das Los.

      9. Gültiges Personaldokument

      Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Personaldokument als Kopie kennzeichnen. Nicht benötigte Daten können Sie schwärzen. Relevant sind mindestens Ihr vollständiger Name, Ihr Geburtsdatum und Ihr Geburtsort

      • Personalausweis (Vor- und Rückseite)

      oder

      • Pass (Seite mit den persönlichen Daten)

      10. Wiedereinschreibung

      Wenn Sie bereits an der TU Berlin im gleichen Studiengang mit gleicher Studien- und Prüfungsordnung immatrikuliert waren, dann sind Sie Wiedereinschreiber*in. Als Wiedereinschreiber*in benötigen Sie auch für eine Bewerbung ins 1. Fachsemester eine entschiedene Fachsemestereinstufung zum 1. Fachsemester durch den zuständigen Prüfungsausschuss auf dem Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen - Teil A.

      Weitere Informationen finden Sie hier.

      11. Bewerbung zum höheren Fachsemester

      10. Bewerbung zum höheren Fachsemester

      • Bei einer Bewerbung zum höheren Fachsemester sind zusätzlich folgende Unterlagen form- und fristgerecht mit Einstufung durch den Prüfungsausschuss einzureichen.

      oder